Funken mit Freenet

Was ist Freenet? Wissenwertes zu Freenet

Bei Freenet handelt es sich um eine eher deutsche Funkanwendung. Sie ist nicht überall zugelassen und damit ergeben sich bei der Nutzung einige Dinge, die der Nutzer beachten sollte. Zunächst einmal kommt der Name „Freenet“ von Motorola. Motorola bezeichnete damit eine heute umgangssprachlich genannte „Jedermannfunkanwendung“ in Deutschland.

Entstanden ist Freenet im Jahre 1996 auf Drängen von Motorola in einem Teilbereich der freigewordenen Frequenzen des ehemaligen Mobilfunk-B-Netzes eingerichtet wurden und nun frei geworden waren.

Digitale und analoge Freenet Kanäle

Zunächst waren für Freenet ursprünglich nur drei Kanäle im 12,5-kHz-Raster freigegeben. Später im Januar 2007 wurde die Kanalzahl auf sechs Kanäle erhöht. Eine kleine Erweiterung der Nutzung kam an dem 23. November 2016 dazu. Nun dürfen diese sechs Kanäle neben der herkömmlichen analogen Sprachübertragung (FM) auch für digitale Sprachübertragung genutzt werden. Die digitale Übertragung benötigt aufgrund der Konfiguration mit dem Vocoder weniger Bandbreite. Damit können zwei digitale Kanäle auf einem analogen Kanal platziert werden. Daher ist seitdem im selben Frequenzraum auf zwölf neu geschaffenen Kanälen im Bereich von 149,021875 MHz bis 149,115625 MHz digitaler Sprechfunk im 6,25-kHz-Raster zulässig. Also sechs breitere FM-Kanäle im 12,5 khz Raster und zwölf digitale Kanäle, die schmaler sind im 6,25-khz Raster.

Freenet-Nutzungsbedingungen der BNetzA

Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet Funk angepasst, was bis huete so gültig ist. Hier wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Dazu wurde das Verbot der Freenet Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m von der BNetzA aufgehoben. Jedoch ist in 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen weiterhin nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.

Anforderungen an die Funkgeräte

Die Freenet Funkgeräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen beispielsweise nur Funkanlagen bzw. Geräte verwendet werden, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind. Dazu müssen sie mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Zudem muss der Hersteller des Gerätes zu dem jedem Gerät eine Konformitätsbescheinigung beilegen. Damit können legal keine Amateurfunkgeräte für den Betrieb auf Freenet verwendet werden, wenn das auch technisch möglich ist.

Reichweite von Freenet Geräten

Mit Freenet Funkgeräten ist eine realistische Reichweite von 500 m bis 5 km möglich. Das ist natürlich abhängig von Hindernissen, wie Häusern, Bäumen, Berge usw., wie auch bei allen anderen Funkanwendungen. Die Signaldämpfung des 2m Bandes ist nicht so hoch, wie bei den auf höheren Frequenzen, wo sich die Jedermannfunkanwendungen wie PMR446 befinden.

Die Antennen der Freenet Geräte sind oft abnehmbar, so dass man sie zur Erhöhung der Reichweite durch Antennen mit höherem Antennengewinn ersetzen kann. Jedoch ist dann dabei darauf zu achten, dass die effektive Strahlungsleistung nicht unzulässig hoch wird. In wie fern das ein einfacher Nutzer in der Praxis umsetzen kann, ist eher ungewiss.